Ade Abmahnung, wegen der ‘unerlaubten’ Veröffentlichung von Kartenmaterial auf der eigenen Homepage.
Wer kennt das nicht?
Auf fast jeder Internetpräsentation eines Unternehmens, wurde unter ‘Kontakt’ beziehungsweise ‘Anfahrt’ ein kleiner Kartenausschnitt veröffentlicht, mit dem die Besucher sich leichter orientieren können.
Plötzlich wurde eine Abmahnwelle ins Rollen gebracht, da die Kartenausschnitte auf einmal urheberrechtlich geschützt waren und ohne Erlaubnis nicht veröffentlicht werden durften.
Seit Neuestem bietet Google die komplette Funktion von Google Maps auch zum einbinden auf der eigenen Homepage an. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um eine privates oder kommerzielles Projekt handelt. Der Dienst ist absolut kostenlos.
Unter anderem werden folgende Funktionen bereitgestellt:
- Klickbare und verschiebbare Karten
- Zoomfunktion
- Karten-, Satelliten- und Hybridansicht
- Routenberechnung
Noch interessanter ist die Tatsache, dass man keinen API-Key für den Dienst benötigt, sondern mit einem einfachen Klick auf den Link ‘URL zu dieser Seite’ einen HTML-Code von Google Maps generiert bekommt, der einfach auf der eigenen Homepage eingebunden werden kann.
Dieser Artikel wurde am 23.08. 2007 von David Mirzoian geschrieben.